Systematik der Rechtssubjekte
Lernen Sie die Akteure des Rechtsverkehrs kennen: Wer kann Rechte erwerben, Pflichten eingehen und wirksam Verträge schließen?
Lernen Sie die Akteure des Rechtsverkehrs kennen: Wer kann Rechte erwerben, Pflichten eingehen und wirksam Verträge schließen?
"Rechtssubjekt ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann."
Im deutschen Recht unterscheiden wir grundlegend zwischen zwei Arten von Rechtssubjekten. Allen gemeinsam ist die Rechtsfähigkeit. Ohne Rechtsfähigkeit kann man im Rechtsverkehr nicht existieren – man könnte kein Bankkonto eröffnen, keinen Arbeitsvertrag unterschreiben und nicht einmal rechtmäßiger Eigentümer eines Gegenstandes sein.
Natürliche Personen sind alle Menschen. Die Rechtsfähigkeit ist an die biologische Existenz gebunden.
Sie endet mit dem Tod. Wichtig: Jeder Mensch ist rechtsfähig, unabhängig von Alter oder geistiger Verfassung. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Mensch auch eigenständig Verträge schließen darf.
Von der Rechtsfähigkeit zu unterscheiden ist die Geschäftsfähigkeit. Sie entscheidet darüber, ob eine Person Willenserklärungen wirksam abgeben und entgegennehmen kann.
Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung:
Ob jemand geschäftsfähig ist, kann nicht pauschal bejaht werden, sondern muss oft im konkreten Fall geprüft werden. Dabei stehen folgende Fakten im Fokus:
Organisationen entstehen durch einen rechtlichen Akt (z.B. einen Gründungsvertrag). Sie sind künstliche Gebilde, die rechtlich wie Menschen behandelt werden können.
Durch Eintragung in ein staatliches Register (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister).
GmbH, Aktiengesellschaft (AG), eingetragener Verein (e.V.), Stiftungen.
Wirtschaftliche Gewinnabsicht oder ideelle Ziele (z.B. Gemeinnützigkeit).
Diese Rechtssubjekte nehmen staatliche Aufgaben wahr. Sie entstehen nicht durch privaten Vertrag, sondern durch Gesetze oder staatliche Anordnungen.
Sie sind Träger öffentlicher Gewalt. Das bedeutet, sie können gegenüber Bürgern einseitig verpflichtende Bescheide (Verwaltungsakte) erlassen.
Identifizieren Sie die korrekte Rechtsnatur der Akteure.
Dieses RechtsPortal dient als interaktive Unterstützung für den Rechtskunde-Unterricht. Inhalte basieren auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).