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In dieser Lerneinheit erarbeitest du dir die gesetzlichen Grundlagen, um in Deutschland ein Transportunternehmen zu gründen. Wir decken alles ab: vom GüKG bis zum Verkehrsleiter.

1. Grundlagen & Gesetzlicher Rahmen

Willkommen in der Welt des gewerblichen Güterkraftverkehrs! Die wichtigste Rechtsgrundlage, die du kennen musst, ist das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Es regelt den geschäftsmäßigen Transport von Gütern für Dritte gegen Entgelt.

Wann greift das Gesetz?
Grundsätzlich benötigst du eine Genehmigung, wenn das zulässige Gesamtgewicht (zGG) deines Fahrzeugs (inklusive Anhänger) 3,5 Tonnen übersteigt. Aber Achtung: Durch das neue EU-Mobilitätspaket gelten im grenzüberschreitenden Verkehr (International) strengere Regeln. Hier greift die Lizenzpflicht bereits ab 2,5 Tonnen zGG.

Aufgabe 1: Das Gesetz

Wie lautet die Abkürzung des Gesetzes, das die Basis für den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland bildet?

Aufgabe 2: Gewichtsgrenzen

Ein Sprinter mit 2,8 Tonnen zGG fährt ausschließlich von Berlin nach München (national) und transportiert Möbel gegen Bezahlung. Benötigt er eine Genehmigung nach GüKG?

2. Die drei Berufszugangsvoraussetzungen

Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen gegenüber der Verkehrsbehörde drei subjektive Voraussetzungen nachgewiesen werden. Wir nennen sie die "Drei Säulen":

  1. Fachliche Eignung: Meist nachgewiesen durch die IHK-Fachkundeprüfung oder eine anerkannte Ausbildung (z.B. Speditionskaufmann + Praxiserfahrung).
  2. Persönliche Zuverlässigkeit: Der Unternehmer darf keine schweren Vorstrafen haben. Geprüft werden Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Punkte in Flensburg.
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Start muss finanziell gesichert sein. Für das erste Fahrzeug (>3,5t) müssen 9.000 € Eigenkapital nachgewiesen werden, für jedes weitere 5.000 €. (Bei kleinen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr gelten niedrigere Sätze: 1.800€/900€).

Aufgabe 1: Alles beisammen?

Welche Dokumente dienen als Nachweis für die Persönliche Zuverlässigkeit? Wähle die 3 korrekten aus.

Polizeiliches Führungszeugnis
Mietvertrag für das Büro
Auskunft Gewerbezentralregister
TÜV-Bericht der LKW
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt/KK)
Lebenslauf des Fahrers

Aufgabe 2: Eigenkapital berechnen

Ein Unternehmer möchte sich selbstständig machen und startet direkt mit 4 schweren LKW (40 Tonner). Wie viel Eigenkapital muss er mindestens per Bankbescheinigung nachweisen?

3. Der Verkehrsleiter

Jedes Unternehmen benötigt eine Person, die die fachliche Eignung einbringt: den Verkehrsleiter. Dieser muss tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens leiten.

Es gibt zwei Arten:
Interner Verkehrsleiter: Ist im Unternehmen angestellt (z.B. Geschäftsführer oder Angestellter) und erhält Gehalt.
Externer Verkehrsleiter: Ein Dienstleister, der vertraglich bestellt wird, wenn das Unternehmen keine eigene Fachkraft hat. Er darf maximal 4 Unternehmen mit insgesamt höchstens 50 Fahrzeugen betreuen.

Aufgabe 1: Intern oder Extern?

Herr Müller hat seine Fachkundeprüfung bestanden. Er gründet kein eigenes Unternehmen, sondern lässt sich von der "Speedy Trans GmbH" als Dienstleister auf Honorarbasis beauftragen, um deren Lizenz zu sichern. Was ist er?

Aufgabe 2: Finde den Fehler

Welche dieser Tätigkeiten gehört NICHT zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben des Verkehrsleiters? Wähle die falsche Aussage.

  • Überwachung der Instandhaltung der Fahrzeuge
  • Prüfung der Sicherheitsverfahren
  • Tägliches Wechseln der LKW-Reifen in der Werkstatt
  • Zuweisung der Ladungen an Fahrer

4. Genehmigungsarten & Pflichten

Hast du alle Voraussetzungen erfüllt, erhältst du die Lizenz. Hier unterscheiden wir:

Nationale Erlaubnis (Rosa):
Nur für Transporte innerhalb Deutschlands.
EU-Lizenz (Blau):
Für Transporte im gesamten EU/EWR-Raum. Dies ist heute der Standard.

Profi-Exkurs: Was ist mit Nicht-EU-Ländern?

Für Verkehre in Länder außerhalb der EU (Drittländer, z.B. Türkei oder Marokko) reichen die blaue oder rosa Urkunde nicht aus! Hier benötigst du entweder eine CEMT-Genehmigung (multilateral für viele Länder, streng limitiert) oder eine bilaterale Genehmigung (Vereinbarung direkt zwischen zwei Staaten für eine Fahrt).

Wer kontrolliert das? (BALM)

Die Einhaltung der Regeln (Lizenzen, Maut, Lenkzeiten) wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) kontrolliert – früher bekannt als BAG. Sie führen Straßenkontrollen durch und prüfen Unternehmen.

Aufgabe 1: Farbe bekennen

Du willst Waren von Stuttgart nach Paris transportieren. Welche Urkunde muss der Fahrer im Original oder als beglaubigte Kopie dabei haben?

DE
Rosa Urkunde
EU
Blaue Urkunde

Aufgabe 2: Versicherungsschutz

Vervollständige den Satz:

"Bevor der erste LKW rollt, muss eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt dabei pro Schadensereignis."

5. Praxis-Check: Der Gründungs-Simulator

Du bist jetzt der Sachbearbeiter im Amt. Entscheide anhand der Aktenlage: Genehmigung erteilen oder ablehnen?

Fall 1

Antragstellerin: Lisa Logistik

  • Geplanter Fuhrpark: 2 LKWs (40 Tonnen)
  • Eigenkapital nachgewiesen: 20.000 €
  • Fachkunde: Vorhanden (Interner Verkehrsleiter)
  • Zuverlässigkeit: Keine Einträge, Führungszeugnis sauber.

Entscheidung:

Fall 2

Antragsteller: Raser Rolf

  • Geplanter Fuhrpark: 1 LKW (12 Tonnen)
  • Eigenkapital nachgewiesen: 50.000 €
  • Fachkunde: IHK-Prüfung bestanden.
  • Zuverlässigkeit: Vorstrafe wegen Urkundenfälschung (6 Monate alt), 5 Punkte in Flensburg wegen Lenkzeitverstößen.

Entscheidung:

Herzlichen Glückwunsch!

Du bist nun fit für den Start in die Selbstständigkeit (theoretisch).

Die "3 Säulen" Checkliste

  • Fachkunde: IHK Prüfung oder gleichwertig.
  • Zuverlässigkeit: Sauberes Führungszeugnis & Register.
  • Leistungsfähigkeit: 9.000€ (1. LKW) + 5.000€ (weitere).

Rahmenbedingungen

  • Gesetz: GüKG. Kontrolliert durch BALM.
  • Drittländer: CEMT / Bilaterale Genehmigungen nötig.
  • Versicherung: Min. 600.000 € Haftpflicht.